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Im Zusammenhang mit einer Visitation der Munderkinger
Pfarrkirche im Jahr 1748 legte die Konstanzer Bistumsverwaltung der Stadt nahe, den
Brunnensprung von dem bisher üblichen Termin Aschermittwoch in die Fasnacht
zu verlegen. Tadelnd warf man der Stadt vor, dass an dem Aschermittwoch wider die
Gewohnheiten der Kirchen annoch bis in die Nacht die Dänz in dem Wirthshaus, wo die
ledtige Pursch sich versammlet, gehalten und auff dem Rathshaus eine Merende (ein
Nachmittagsbrot) mit Einladtung auch der Geistlichen hierzu Nachmittag gegeben werden,
welches Erstere als anders wir hoffen in so weith gemessiget zu werden, dass der Act mit
dem Bronnenwerfen und Herausziehen möchte auff einen beliebigen Tag in der Fasnacht
angestellet und die Merende auff andere Zeit verschoben werden.
Die Stadtverwaltung tat daraufhin das, was noch heute jeder
halbwegs tüchtige Beamte tun würde: sie erklärte sich für nicht zuständig. Zuständig
sei vielmehr die Landesherrschaft, nämlich der in Munderkingen residierende
österreichische Stadtamann. Man betonte darüber hinaus die Ordnungsliebe aller
beteiligten Teile und unterstrich die Teilnahme des Stadtamanns, des Stadtgerichts und der
Munderkinger Geistlichen an dem uralten Brauch.
Dadurch wurde der erste Teil der Munderkinger
Fasnachtsfeierlichkeiten hervorgehoben, während man den von Konstanz getadelten zweiten
Teil, die Tänze und Wirtshausbesuche der ledigen Burschen, nur noch beiläufig streifte.
Der Text gibt damit vor allem eine Beschreibung der dem Brunnensprung vorangehenden
Rituale. Irgendeinen Grund zum Eingreifen konnte die Stadtverwaltung jedenfalls nicht
erkennen. Man kann davon ausgehen, dass der Brunnensprung in den Folgejahren weiterhin am
Aschermittwoch ausgeführt wurde. Im Einzelnen erklärte die Stadt: Der
Aschermittwoch ist ein in das Stadtammannamt (welches allergnädigster Herrschaft jura
besorgen, die Gefäll einnemmen und verrechnen thuet) von uhralten Zeiten her
eingeschlagende Sach, indeme die ledtige Pursch bey selben erlustiget, am Aschermittwoch
sodan beruffet Herr Stadtammann das ganze Gericht in der Frühe auf das Rathshaus und
gehen mit selben in der Ordnung in die Kirchen, welchen auch die ledtige Pursch in Ordnung
volget, Nachmittag sodan nach vollendeter Vesper wirdet widerumb das ganze Gericht auff
daß Rathshaus beruffen, auch die Geistlichkeit hierzu eingeladen und gibt Herr
Stadtammann sambtlichen das Fasten-Küechl,
so in einem Glas Wein und Fastenbrodt bestehet, welches auch in allergnädigster
Herrschafft Rechnung jederzeit und auff disen Tag per Ausgab passieret wirdt, wan nun die
Geistlichkeit und Gericht beysamen, so ziehet die ledtige Pursch mit Trummel und Pfeiffen
zu dem auff dem Marckhtplaz und vor dem Rathshaus stehenden Bronnen, worvon alsdan zwey
hineinspringen und sich hernach noch etwas erlustigen thuen.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war der
Brunnensprung bekanntlich zeitweise verboten.
Bisher ging man davon aus, dass die
Tradition 1866 wieder aufgenommen wurde. Zufälligerweise wurde jedoch der Hinweis
gefunden, dem zufolge schon vorher wieder ein Brunnensprung stattgefunden hat. Der
Munderkinger Schneidermeister Lorenz Keßler berichtet nämlich in seiner Chronik (die
demnächst vom Stadtarchiv herausgegeben werden soll) mit übrigens etwas eigenwilliger
Rechtschreibung für das Jahr 1859 folgendes: Den 7ten Merz, am Fastnachtmontag, hat
Sattlermeister Diemer von hier eine Red gehalten in der Vohrstatt beim Entenbrunen unter
sehr viele Zuschauer. Die Red waar sehr rierent und lerreich. Amen. Und am
Fastnachtdinstag ist wieder in den Marckbrunnen gesprungen, Herr Buchbinder Selg hatte die
Ehre, zuerst hienein zu springen. Dan dem Jackob Schänz sein Son wahr der Zweite,
wunderbaar kumen die Zeiten, Munderkingener.
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Der Gesangverein aktiviert 1866 den Brunnensprung ......
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Der Brunnensprung war also trotz Verbots den Munderkingern
im Gedächtnis geblieben, so dass man 1859 problemlos an die Überlieferung anknüpfen
konnte. Dennoch fanden in den Folgejahren anscheinend keine weiteren Brunnensprünge mehr
statt. Erst 1866 folgte wieder ein Brunnensprung, den Keßler folgendermaßen beschreibt:
Den 11. und 12. Februar, in der Fastnacht, wurde in hiessiger Statt die Trommel nach
alter Sitte wieder aufgeführt durch den Liederkranz hier, Montag in Brunnen gesprungen
und Dinstag Figatta geschlagen (Figatta = Trommel). Es wird daraus deutlich,
dass die Wiederaufnahme der Fasnet über die in jener Zeit aufblühenden Vereine erfolgte
und der Liederkranz das Ganze in die Hand nahm.
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...und die Turner den Glompigen eine Woche früher als
anderswo
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Kein Wunder, dass der zweitstärkste Verein der Stadt, der
Turnverein, nicht zurückstehen wollte. Er veranstaltete kurzerhand in eben jenem Jahr
1866 einen Fackelzug um die Stadt, und zwar merkwürdigerweise an einem Donnerstag zwei
Wochen vor der Fasnacht. Möglicherweise wollte man sich ganz einfach von der
Veranstaltung des Liederkranzes gebührend abheben. Jedenfalls wissen wir auch darüber
aus der Keßler`schen Chronik Bescheid: Den 1ten Februar haben die hiesigen Turner
einen Fackelzug um die Statt gehalten um nacht 8 Uhr bei einem höfdigen Orkan, so dass
das Feuer herrum geflogen ist wie die Schneeflocken, dan bald im Adlerwiertshauß und
darauf unerherter Gassenlerm von als und jong. Pfui Deifel. Keßlers
Empörung über die Veranstaltung, die dadurch verursachte Feuergefahr und der Gassenlärm
hat für uns die positive Folge, dass er dem Ärge in seiner Chronik Luft machte und damit
wohl den ersten Beleg für die Feier des Glompigen in Munderkingen liefert
an dem bis heute üblichen Termin eine Woche früher als sonst.
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