Verwaltung > Gebühren / Satzungen
| Die Stadt Munderkingen erhebt folgende Steuern: |
| Grundsteuer A: | 320 v.H. | |
| Grundsteuer B: | 370 v.H. | |
| Gewerbesteuer: | 340 v.H. | |
| Informationen zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung: >> Infos zum Gewerbe | ||
| Hundesteuer: | 1. Hund | 54,00 € jährlich |
| 2. Hund | 120,00 € jährlich | |
| Wasserzins: | 1,20 € pro cbm zzgl. MWSt z.Zt. 7% | Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (21.09.06) |
| Abwassergebühr: | 2,35 € pro cbm | Satzung zur Änderung der Abwassersatzung (15.12.05) |
| Wasserzins und Abwassergebühr werden vom Gebäudeeigentümer erhoben. |
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| Die Stadt Munderkingen erhebt folgende Verwaltungsgebühren: |
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Verwaltungsgebühren
- Satzung |
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Verwaltungsgebühren
- Gebührenverzeichnis |
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Müllabfuhr |
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Abfallkalender
2012 |
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Aktuelle Müllgebühren: Abfallwirtschaftssatzung 2012 |
| Infos
zum "Gelben Sack" |
| Infos zur "Blaue Tonne" Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender (siehe weiter oben) |
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Abfall
ABC |
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Entsorgung von defekten Energiesparlampen |
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Problemstoffsammlung - Informationen |
| Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Mussotter (Tel. 598110; Email ) | |
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Recyclinghof (in der Emerkinger Straße) |
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Mit
Einführung des Gelben Sacks werden sämtliche Umverpackungen, Becher und
dergleichen über dieses Holsystem entsorgt. Auf dem Recyclinghof stehen
hierfür keine Container zur Verfügung. Hier können nur Papier, Karton,
kleine Mengen Bauschutt, Elektrokleingeräte, Glas und Dosen kostenlos
abgegeben werden. Grüngut kann kostenlos abgegeben werden. |
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| Öffnungszeiten: | Mittwoch, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Samstag, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr | |
| In der Neudorfer Straße, Königsberger Straße, Marchtaler Straße, Minister-Schmid-Straße und beim Schulzentrum sind zusätzlich Container für Glas und Dosen aufgestellt. Des weiteren wird von der Fußballabteilung des VfL mehrmals jährlich eine Straßensammlung für Altpapier und Altglas durchgeführt. Die Termine werden vorher noch bekannt gegeben. | |
| Im Recyclinghof kann auch Alteisen abgegeben werden. | |
| Der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr führt mehrmals jährlich eine Straßensammlung für Alteisen durch. Der Termin wird vorher bekannt gegeben. | |
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Streupflicht - Satzung |
| Die Straßenanlieger sind grundsätzlich verpflichtet, die Gehwege bzw. entsprechende Streifen am Rande der Fahrbahn zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. |
| Die genauen Bestimmungen können der Streupflicht-Satzung entnommen werden. |
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Polizeiliche Umweltschutz -Verordnung |
| Die wichtigsten Bestimmungen aus dieser Verordnung: | |
| § 5 Haus- und Gartenarbeiten | |
| § 6 Lärm durch Tiere | |
| § 10 Gefahren durch Tiere | |
| § 11 Verunreinigungen durch Hunde | |
| Die genauen Bestimmungen können
der Polizeiliche-Umweltschutz-Verordnung |
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Weitere Satzungen |
| und Änderungssatzungen: | |
| Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (18.02.04) | |
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2. Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung vom 16.10.1980 (10.12.09) |
| Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (15.12.05) | |
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Satzung für Jahr- und Wochenmärkte (10.12.09) |
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