Verwaltung > Gebühren / Satzungen

Die Stadt Munderkingen erhebt folgende Steuern:
Grundsteuer A: 320 v.H.
Grundsteuer B: 370 v.H.
Gewerbesteuer: 340 v.H.
Informationen zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung: >> Infos zum Gewerbe
     
Hundesteuer: 1. Hund  54,00 € jährlich
2. Hund 120,00 € jährlich
 
Wasserzins: 1,20 € pro cbm zzgl. MWSt z.Zt. 7% Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (21.09.06)
Abwassergebühr: 2,35 € pro cbm Satzung zur Änderung der Abwassersatzung (15.12.05)
Wasserzins und Abwassergebühr werden vom Gebäudeeigentümer erhoben.
  
Die Stadt Munderkingen erhebt folgende Verwaltungsgebühren:
Verwaltungsgebühren - Satzung
Verwaltungsgebühren - Gebührenverzeichnis
 
 

Müllabfuhr

Abfallkalender 2012
 
 
 Aktuelle Müllgebühren:
Abfallwirtschaftssatzung 2012
 
Infos zum "Gelben Sack"   Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender (siehe weiter oben)
 
Infos zur "Blaue Tonne"  Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender (siehe weiter oben)
Abfall ABC
Entsorgung von defekten Energiesparlampen
Problemstoffsammlung - Informationen  
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Mussotter (Tel. 598110; Email )  
  

Recyclinghof        (in der Emerkinger Straße)

Mit Einführung des Gelben Sacks werden sämtliche Umverpackungen, Becher und dergleichen über dieses Holsystem entsorgt. Auf dem Recyclinghof stehen hierfür keine Container zur Verfügung. Hier können nur Papier, Karton, kleine Mengen Bauschutt, Elektrokleingeräte, Glas und Dosen kostenlos abgegeben werden. Grüngut kann kostenlos abgegeben werden.
 Öffnungszeiten: Mittwoch, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  Samstag, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  
In der Neudorfer Straße, Königsberger Straße, Marchtaler Straße, Minister-Schmid-Straße und beim Schulzentrum sind zusätzlich Container für Glas und Dosen aufgestellt. Des weiteren wird von der Fußballabteilung des VfL mehrmals jährlich eine Straßensammlung für Altpapier und Altglas durchgeführt. Die Termine werden vorher noch bekannt gegeben.
Im Recyclinghof kann auch Alteisen abgegeben werden. 
Der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr führt mehrmals jährlich eine Straßensammlung für Alteisen durch. Der Termin wird vorher bekannt gegeben.
   
  

Streupflicht - Satzung

Die Straßenanlieger sind grundsätzlich verpflichtet, die Gehwege bzw. entsprechende Streifen am Rande der Fahrbahn zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Die genauen Bestimmungen können der Streupflicht-Satzung entnommen werden.
 
 

Polizeiliche Umweltschutz -Verordnung

Die wichtigsten Bestimmungen aus dieser Verordnung:
 
  § 5 Haus- und Gartenarbeiten
  § 6 Lärm durch Tiere
  § 10 Gefahren durch Tiere
  § 11 Verunreinigungen durch Hunde
 
Die genauen Bestimmungen können der  Polizeiliche-Umweltschutz-Verordnung  entnommen werden.
 
 

Weitere Satzungen

und Änderungssatzungen:
 
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (18.02.04)
2. Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung vom 16.10.1980  (10.12.09)
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (15.12.05)
Satzung für Jahr- und Wochenmärkte (10.12.09)

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23.10.1986 (10.12.09)