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Geschichtliches

Was den Konstanzer Bischof ärgerte, erhellt heute die Fasnetsgeschichte

Im Zusammenhang mit einer Visitation der Munderkinger Pfarrkirche im Jahr 1748 legte die Konstanzer Bistumsverwaltung der Stadt nahe, den Brunnensprung von dem bisher üblichen Termin Aschermittwoch in die „Fasnacht“ zu verlegen. Tadelnd warf man der Stadt vor, dass an dem Aschermittwoch wider die Gewohnheiten der Kirchen annoch bis in die Nacht die Dänz in dem Wirthshaus, wo die ledtige Pursch sich versammlet, gehalten und auff dem Rathshaus eine Merende*  mit Einladtung auch der Geistlichen hierzu Nachmittag gegeben werden, welches Erstere als anders wir hoffen in so weith gemessiget zu werden, dass der Act mit dem Bronnenwerfen und Herausziehen möchte auff einen beliebigen Tag in der Fasnacht angestellet und die Merende auff andere Zeit verschoben werden.

* = ein Nachmittagsbrot

Die Stadtverwaltung tat daraufhin das, was noch heute jeder halbwegs tüchtige Beamte tun würde: sie erklärte sich für nicht zuständig. Zuständig sei vielmehr die Landesherrschaft, nämlich der in Munderkingen residierende österreichische Stadtamann. Man betonte darüber hinaus die Ordnungsliebe aller beteiligten Teile und unterstrich die Teilnahme des Stadtamanns, des Stadtgerichts und der Munderkinger Geistlichen an dem uralten Brauch.

Dadurch wurde der erste Teil der Munderkinger Fasnachtsfeierlichkeiten hervorgehoben, während man den von Konstanz getadelten zweiten Teil, die Tänze und Wirtshausbesuche der ledigen Burschen, nur noch beiläufig streifte. Der Text gibt damit vor allem eine Beschreibung der dem Brunnensprung vorangehenden Rituale. Irgendeinen Grund zum Eingreifen konnte die Stadtverwaltung jedenfalls nicht erkennen. Man kann davon ausgehen, dass der Brunnensprung in den Folgejahren weiterhin am Aschermittwoch ausgeführt wurde. Im Einzelnen erklärte die Stadt:

Der Aschermittwoch ist ein in das Stadtammannamt (welches allergnädigster Herrschaft jura besorgen, die Gefäll einnemmen und verrechnen thuet) von uhralten Zeiten her eingeschlagende Sach, indeme die ledtige Pursch bey selben erlustiget, am Aschermittwoch sodan beruffet Herr Stadtammann das ganze Gericht in der Frühe auf das Rathshaus und gehen mit selben in der Ordnung in die Kirchen, welchen auch die ledtige Pursch in Ordnung volget, Nachmittag sodan nach vollendeter Vesper wirdet widerumb das ganze Gericht auff daß Rathshaus beruffen, auch die Geistlichkeit hierzu eingeladen und gibt Herr Stadtammann  sambtlichen das Fasten-Küechl, so in einem Glas Wein und Fastenbrodt bestehet, welches auch in allergnädigster Herrschafft Rechnung jederzeit und auff disen Tag per Ausgab passieret wirdt, wan nun die Geistlichkeit und Gericht beysamen, so ziehet die ledtige Pursch mit Trummel und Pfeiffen zu dem auff dem Marckhtplaz und vor dem Rathshaus stehenden Bronnen, worvon alsdan zwey hineinspringen und sich hernach noch etwas erlustigen thuen.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war der Brunnensprung bekanntlich zeitweise verboten. Bisher ging man davon aus, dass die Tradition 1866 wieder aufgenommen wurde. Zufälligerweise wurde jedoch der Hinweis gefunden, dem zufolge schon vorher wieder ein Brunnensprung stattgefunden hat.

Der Munderkinger Schneidermeister Lorenz Keßler berichtet nämlich in seiner Chronik mit übrigens etwas eigenwilliger Rechtschreibung für das Jahr 1859 folgendes:

Den 7ten Merz, am Fastnachtmontag, hat Sattlermeister Diemer von hier eine Red gehalten in der Vohrstatt beim Entenbrunen unter sehr viele Zuschauer. Die Red waar sehr rierent und lerreich. Amen. Und am Fastnachtdinstag ist wieder in den Marckbrunnen gesprungen, Herr Buchbinder Selg hatte die Ehre, zuerst hienein zu springen. Dan dem Jackob Schänz sein Son wahr der Zweite, wunderbaar kumen die Zeiten, Munderkingener.

Der Gesangverein aktiviert 1866 den Brunnensprung

Der Brunnensprung war also trotz Verbots den Munderkingern im Gedächtnis geblieben, so dass man 1859 problemlos an die Überlieferung anknüpfen konnte. Dennoch fanden in den Folgejahren anscheinend keine weiteren Brunnensprünge mehr statt. Erst 1866 folgte wieder ein Brunnensprung, den Keßler folgendermaßen beschreibt:

Den 11. und 12. Februar, in der Fastnacht, wurde in hiessiger Statt die Trommel nach alter Sitte wieder aufgeführt durch den Liederkranz hier, Montag in Brunnen gesprungen und Dinstag Figatta* geschlagen.

* = Trommel

Es wird daraus deutlich, dass die Wiederaufnahme der Fasnet über die in jener Zeit aufblühenden Vereine erfolgte und der Liederkranz das Ganze in die Hand nahm.

...und die Turner den Glompigen eine Woche früher als anderswo

Kein Wunder, dass der zweitstärkste Verein der Stadt, der Turnverein, nicht zurückstehen wollte. Er veranstaltete kurzerhand in eben jenem Jahr 1866 einen Fackelzug um die Stadt, und zwar merkwürdigerweise an einem Donnerstag zwei Wochen vor der Fasnacht.

Möglicherweise wollte man sich ganz einfach von der Veranstaltung des Liederkranzes gebührend abheben. Jedenfalls wissen wir auch darüber aus der Keßler`schen Chronik Bescheid:

Den 1ten Februar haben die hiesigen Turner einen Fackelzug um die Statt gehalten um nacht 8 Uhr bei einem höfdigen Orkan, so dass das Feuer herrum geflogen ist wie die Schneeflocken, dan bald im Adlerwiertshauß und darauf unerherter Gassenlerm von als und jong. Pfui Deifel.

Keßlers Empörung über die Veranstaltung, die dadurch verursachte Feuergefahr und der Gassenlärm hat für uns die positive Folge, dass er dem Ärge in seiner Chronik Luft machte und damit wohl den ersten Beleg für die Feier des „Glompigen“ in Munderkingen liefert – an dem bis heute üblichen Termin eine Woche früher als sonst.