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Corona-Verordnung Absonderung ab 25.02.2021

Hierbei wurden mit den Anpassungen vorrangig die Erlasse des Ministeriums für Soziales und Integration vom 27.01.2021, sowie die ergänzenden Hinweise vom 29.01.2021 zum Umgang mit Kontaktpersonen im Umfeld von Virusmutationsfällen umgesetzt.

Aufgrund dieser Änderungen entfallen die bisher erfolgten Einzelanordnungen für Kontaktpersonen der Kategorie 1 sowie deren Haushaltsangehörigen bei Kontakt zu Personen mit einer der „besorgniserregenden Virusvarianten“ (Variants of Concern – VoC).

Darüber hinaus wurde der Absonderungszeitraum für alle Kontaktpersonen einheitlich von den bisher geltenden zehn Tagen auf 14 Tage ab dem letzten relevanten Kontakt verlängert. Die Berechnung der Quarantänezeiträume bei häuslichen Gemeinschaften von positiv getesteten Personen erfolgt weiterhin ab Symptombeginn bzw. Testung des zugehörigen Indexfalls.

Auch nach den aktuellen Änderungen besteht weiterhin keine Absonderungspflicht für Kontaktpersonen der Kategorie 2 sowie für Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen zu positiv getesteten Personen ohne Mutationsnachweis.

Aktuelle Version der Corona-Verordnung Absonderung sowie die entsprechende Begründung:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

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