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Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ab 25.02.2021

Die geänderte Fassung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne sieht ab dem 25.02.2021 keine Möglichkeit der Freitestung aus der zehntätigen Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus Hochinzidenzgebieten mehr vor.

Auch die Beschränkungen für Personen, die sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, wurden verschärft. Diese müssen sich ab sofort für 14 Tage nach Einreise absondern und können diese Quarantänedauer auch nicht durch Vorlage eines negativen Test-ergebnisses vorzeitig beenden.

Des Weiteren gilt die bisher bestehende Ausnahme von der Absonderungspflicht für Einreisende, die bereits nachweislich infiziert waren und als wieder genesen gelten, nun lediglich bei einer Infektion innerhalb der vergangenen 3 Monate und nicht mehr bei Infektionen innerhalb der vergangenen 6 Monate.

Aktualisierte Liste der ausgewiesenen Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
 

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