Bekanntmachungen
Kommunaler Zweckverband
Donaustraße 1, 88499 Altheim
Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, den 30. April 2024, findet um 10:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Altheim, Heiligkreuztal, Schulweg 5, eine öffentliche Verbandsversammlung der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand statt.
2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung von der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen veröffentlicht am 22.12.2023
16. Änderung der Verbandssatzung von der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen veröffentlicht am 22.12.2023
Aufstellung der Ergänzungssatzung „Algershofer Weg, Flst. 2339“ und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 09.11.2023 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, die Ergänzungssatzung „Algershofer Weg, Flst. 2339 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 730 m² mit einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 2339.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Flurstücke Nr. 2336 und 2337,
Im Osten durch das Flurstück Nr. 2339/2,
Im Süden durch den Algershofer Weg Flurstück Nr. 2339/1,
Im Westen durch eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 2339.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt.
Maßgebend ist der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 04.10.2023 vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, Langenargen – Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann.
Anlass der Planung / Planungsziele:
Von den Grundstückseigentümern des Flurstückes Nr. 2336 – Familie Schenz wurde an die Stadt der Wunsch herangetragen, die westlich des Lagerplatzes, den im Außenbereich liegenden Bereich mit einem Wohnhaus zu bebauen. Hier soll ein Einfamilienhaus in 2-geschossiger Bauweise errichtet werden.
Im Vorfeld wurde von den Grundstückseigentümern bereits eine Übernahme der Planungskosten zugesagt.
Das Plangebiet der Ergänzungsfläche ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Für die Errichtung des geplanten Wohngebäudes ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich.
Planungsziel der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist es, bislang als Außenbereich zu beurteilenden Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und somit in den grundsätzlich bebaubaren Innenbereich einzubeziehen.
Die Ergänzungssatzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein. § 34 Abs. 5 Satz 2 ermöglicht zum Zwecke der Ergänzung und Modifizierung des Zulässigkeitsrechts im nicht-beplanten Innenbereich die Aufnahme von einzelnen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 und 1a sowie § 1a BauGB in die Satzung. Die Stadt Munderkingen macht auf diese Weise Gebrauch von der Möglichkeit, entsprechend den Anforderungen im Satzungsgebiet einzelne Festsetzungen zu treffen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Hauptamt der Stadt Munderkingen, Marktstraße 1 in 89597 Munderkingen vom 27.11.2023 bis 22.12.2023 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadt Munderkingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekanntmachung und der Lageplan können über die Homepage der Stadt Munderkingen unter www.munderkingen.de eingesehen werden.
Stadt Munderkingen, den 13.11.2023
Thomas Schelkle, Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Algershofer Weg“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 17.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Algershofer Weg“ in der Fassung vom 17.05.2023 und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgendem Bebauungsplan:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.05.2023.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Algershofer Weg" treten mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 6 LBO in Kraft.
Die Satzung mit ihren Bestandteilen und Anlagen können gem. § 10a Abs. 1 BauGB während der üblichen Dienststunden im Hauptamt der Stadt Munderkingen, Marktstraße 1 in 89597 Munderkingen eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entscheidungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
- Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ebenso wird auf § 47 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hingewiesen, wonach ein Normenkotrollantrag gegen den Bebauungsplan nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung gestellt werden kann.
Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekanntmachung und der Lageplan können über die Homepage der Stadt Munderkingen unter www.munderkingen.de eingesehen werden.
Stadt Munderkingen, 11.08.2023
Thomas Schelkle, Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Stadt Munderkingen hat die zugelassenen Bewerber zur persönlichen Vorstellung in die Donauhalle eingeladen. Hierzu möchte ich Sie, liebe Munderkingerinnen und Munderkinger, herzlich am
Samstag, 13. Mai 2023
um 19:00 Uhr
in die Donauhalle
einladen.
Folgender Ablauf ist vom Gemeinderat am 15.12.2022 beschlossen worden:
- Moderation durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Herrn Bürgermeister Dr. Michael Lohner
- Reihenfolge der Vorstellung der Bewerber entsprechend dem Eingang der Bewerbungen:
1. Herr Hafiz Kavgaci
2. Herr Moritz Heinzmann
3. Herr Thomas Schelkle
- Die Redezeit wird auf 15 Minuten festgesetzt.
- Die Bewerber dürfen während der Vorstellung der anderen Kandidaten nicht in der Donauhalle anwesend sein.
- Nach einer kurzen Pause findet eine Diskussion in der Weise statt, dass Fragen an die jetzt gemeinsam anwesenden Bewerber gestellt werden können, und zwar entweder Fragen an einen einzelnen Bewerber oder an alle Bewerber zusammen. Bei der Diskussion soll bei Fragen, die an alle Bewerber gestellt werden, in der Reihenfolge der Beantwortung jeweils abgewechselt werden.
Die Kandidatenvorstellung wird, für alle Interessierten, die an diesem Abend nicht vor Ort sein können, online über Youtube gestreamt. Den Link dazu finden Sie ab Freitag den 12.05.2023 auf der Homepage der Stadt Munderkingen, www.munderkingen.de, unter dem Button „Livestream Kandidatenvorstellung“.
Ihr
Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
Vereinbarung
zwischen
dem Alb-Donau-Kreis, vertreten durch Herrn Landrat Heiner Scheffold
und
der Stadt / Gemeinde Munderkingen,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Michael Lohner
nach § 6 Abs. 5 Satz 2 LKreiWiG.
§ 1 Bisherige Aufgabenübertragung
- Durch Vereinbarung vom 01.03.1996/06.12.1995, die mit Verlängerungs-vereinbarung aus dem Jahr 2010 und zuletzt mit Verlängerungsvereinbarung vom 29.10.2018/13.11.2018 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe des Einsammelns von Abfällen gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.
- Durch Vereinbarung vom 14.02.2005/02.02.2005 hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe der Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.
§ 2 Beendigung der Aufgabenübertragung
Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die Aufgabenübertragungen nach § 1 zum 31.12.2022 enden.
§ 3 Bekanntmachung
Die Stadt / die Gemeinde verpflichtet sich, die vorliegende Vereinbarung nach den für sie geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.
Ulm, den 5. Juli 2021 Munderkingen, den 13.07.2021
gez. gez.
Heiner Scheffold Dr. Michael Lohner
Landrat Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Mühlstraße West“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 10.11.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Mühlstraße West“ wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 10.11.2022 die nachfolgende Veränderungssperre beschlossen:
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Brunnenberg – 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 21.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenberg – 3. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Satzungen BPlan-Brunnenberg 3. Änderung
.
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Algershofer Weg“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Algershofer Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung erneut öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch):
öffentliche Bekanntmachung
Lageplan
Satzung
Begründung
Stadt Munderkingen
Alb-Donau-Kreis
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemein-derat am 28.01.2021 folgende Satzung beschlossen:
1. Satzung vom 28.01.2021 zur Änderung der Hauptsatzung vom 29.03.2000
Stadt Munderkingen
Alb-Donau-Kreis
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 28.01.2021 folgende Satzung beschlossen
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Munderkingen vom 28.01.2021
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
Erhöhung der Wassergebühr 8 8 zum 01.07.2020
Die Stadt Munderkingen wird zum 01.07.2020 die Wassergebühr 8 8 erhöhen.
Da die Stadt bei der Wasserversorgungsgebühr einen jährlichen Abrechnungsrhythmus hat und die Wasseruhren deshalb zum 01.07.2020 nicht bei allen Anschlussnehmern abgelesen werden, wird der Wasserverbrauch zu 6/12 auf die ersten sechs Monate und zu 6/12 auf die restlichen sechs Monate gesplittet und entsprechend abgerechnet.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Algershofer Weg“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Algershofer Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) erneut öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 17. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung“ gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
öffentliche Bekanntmachung
Satzung über den Bebauungsplan „Brunnenberg – 2. Änderung“ und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Brunnenberg – 2. Änderung“
Lageplan
Lageplan (Luftbild)
Einstellung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 18. September 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das am 19.07.2018 eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Brunnenberg – 2. Änderung“ einzustellen und aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung“ neu aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Link zum BPlan Brunnenberg - 2. Änderung Aufstellungsbeschluss
Aufstellung des Bebauungsplanes 3 mit örtlichen Bauvorschriften „Donautalbahn“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4.
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 06.06.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Donautalbahn“ in Munderkingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Link zur Aufstellung des Bebauungsplanes 3 mit örtlichen Bauvorschriften „Donautalbahn“
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Donautalbahn“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 06.06.2019 eingeleiteten Bebauungsplanver-fahrens „Donautalbahn“ wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 06.06.2019 die nachfolgende Veränderungssperre beschlossen:
„Wir fördern kommunale Investitionen“ - Energetische Sanierung der MSR-Technik und Optimierung bzw. Erneuerung der Lüftung, Warmwasserbereitung und Heizungsregelung in der Sporthalle Munderkingen
Die energetische Sanierung der Sporthalle erfolgte durch die komplette Erneuerung der MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regeltechnik), sowie der Optimierung bzw. Erneuerung der Anlagen in den Bereichen Lüftung, Warmwasserbereitung und Heizungsregelung.
Die Maßnahmen sorgen für einen wesentlich geringeren Wärmeverlust und reduzierten Energieverbrauch, womit die Kommune umweltfreundlicher wirtschaften kann.
Bezuschusst wird die energetische Sanierung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes von der Bundesregierung durch die Kampagne „Wir fördern kommunale Investitionen“.