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Aktuelles

Bürgerdienst

Stadtwappen: roter Löwe auf weissem Grund

Statusabfrage Pässe & Ausweise (ASA-e-Bürgerdienst)

Hier können Sie den Status Ihres Dokuments abrufen. Es wird Ihnen angezeigt, ob das Dokument bereits produziert wurde, sich auf dem Postweg befindet oder bei der Passbehörde angekommen ist. Ist das Dokument bei der Passbehörde eingegangen, erhalten Sie Ihre Abholnachricht per E-Mail und/oder SMS-Benachrichtigung.

Link: Statusabfrage Pässe & Ausweise (ASA-e-Bürgerdienst)

Stadt-Infos

Wappen 12 12 11 der Stadt Munderkingen

Social Media Auftritt

Instagram-munderkingen

Wir haben unseren Social- Media- Auftritt erweitert und sind jetzt auch bei Instagram.
Wir freuen uns, dieses Profil mit Bilder und Eindrücken zu füllen.

Wer uns folgen möchte, findet uns unter stadtverwaltung_munderkingen .

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Startschuss „weiße Fleckenausbau“ (Internetversorgung < 30MB)

Das Planungsbüro „Seim & Partner“ ist mit der Umsetzung dieses Vorhabens (Glasfaseranschluss ins Gebäude) beauftragt. Alle betroffene Haus- und Grundstücksbesitzer werden direkt mit einem Infoschreiben in den nächsten Wochen informiert.

Mit einem Hausanschluss- und Gestattungsvertrag können die betroffenen Grundstückseigentümer ihre Zustimmung zum Hausanschluss geben. Diesen Vertrag erhalten die Grundstückseigentümer mit dem genannten Infoschreiben.

Die Erschließungskosten für die „weiße Fleckenerschließung“ werden mit 90 % von Bund und Land bezuschusst. Die restlichen Kosten von 10% übernimmt die Stadt Munderkingen, sodass der Hausanschluss für Sie komplett kostenlos ermöglicht wird.

Kosten entstehen nur dann, wenn der Anschluss auch aktiviert und genutzt wird – Sie also schnelles Internet beziehen, indem sie einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Die Monats- und Jahresparkarten für das Jahr 2025 sind ab 11.12.2024 im Bürgerbüro (Marktstraße 5) erhältlich.
Kosten:

 Monatskarten    25 €
 Jahreskarte  250 €

Benutzungs- und Entgeltordnung Tiefgarage Untertorplatz Munderkingen zum 01.01.2025

Informationen zur Grundsteuerreform

im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.

Die Bodenrichtwerte für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2022 werden aktuell vom gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Ehingen ermittelt.

PDF- Dateien zu

Munderkingen Süd
Munderkingen Nord

Nähere Infos finden Sie unter:

gutachterausschuesse-bw.de für Munderkingen

www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss
www.Grundsteuer-BW.de
www.steuerchatbot.de

Öffnungszeiten des Rathauses:

Wir bitten um Beachtung, dass sich die Öffnungszeiten des Rathauses dem Bürgerbüro entsprechend geändert haben.
Montag 08.00-12.00 Uhr sowie 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch 08.00-12.00 Uhr sowie 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00-12.00 Uhr

Ihre Stadtverwaltung

Bürgerbüro

Munderkinger Stadtwapppen -Roter Löwe auf weißem Grund

Bürgerbüro


Das Bürgerbüro hat für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag  08:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch  08:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag  geschlossen
Freitag  08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat  08:00 – 12:00 Uhr

Dienstleistungen in folgenden Bereichen können dort erledigt werden:
 
  • Pass- und Einwohnermeldeamt
  • Friedhofsverwaltung
  • Ordnungsamt
  • Liegenschaften
  • Fundbüro
  • Gewerbeamt
 
  • Unterstützung in Sozialangelegenheiten (Grundsicherung u.ä.)
  • Anträge für Schwerbehindertenausweise
  • Rentenangelegenheit
  • Verkauf Parkkarten und Abfallzusatzsäcke
  • Antragsstelle Handwerkerparkkarte
  • Ausgabestelle Gelbe Säcke und Hundekotbeutel

Ihre Ansprechpartner/innen vor Ort
 Frau Aierstock  07393 598 -103  
 Frau Wiedmann  07393 598 -111  
 Frau Mischke  07393 598 -124  
 Herr Stöhr  07393 598 -123  

Bürgerservice

Reform des deutschen Namensrecht:

Zum 1. Mai 2025 gibt es Änderungen beim Namensrecht. 

Ehegatten können einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen. Kinder können auch einen Doppelnamen erhalten. Nach Scheidung der Eltern kann der Name von minderjährigen Kindern unter gewissen Voraussetzungen geändert werden, wenn beide Elternteile zustimmen. Volljährige Kinder haben nach Scheidung der Eltern die Möglichkeit, ihren Namen zu ändern.

Einbenennungen können nach Auflösung der Ehe, oder wenn das Kind den gemeinsamen Haushalt verlässt, rückgängig gemacht werden, auch wenn das Kind bereits volljährig ist.
Jede volljährige Person kann den Geburtsnamen, den sie als Minderjährige erworben hat, unter gewissen Voraussetzungen einmalig neu bestimmen. Es kann aber kein ganz neuer Name bestimmt werden, der Name muss von Mutter oder Vater geführt werden.

Dies ist nur ein kurzer Auszug aus den umfangreichen Änderungen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten.

Über die untenstehenden Links können Sie sich über die jeweilige Namensführung informieren.

Erklärvideos:

Ehenamen

 

Kindesnamen

Beratungstermine können Sie gerne beim Standesamt Munderkingen vereinbaren.
Telefon: 07393 598-102 oder per Mail:

Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Abschaffung des Kinderreisepasses

Andreas Wagner, zuletzt wohnhaft gemeldet Vorstadtstraße 10 - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist ein Schreiben des Ordnungsams zuzustellen.

weiterlesen

Hier können Sie sich den Kalender herunterladen und ausdrucken:

Abfallkalender für 2024

Abfallkalender für 2025

Weitere Informationen zur neuen Abfallsatzung finden Sie bei den Gebühren und Entgelten im unteren Abschnitt.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

zur 11. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz.
Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug oder Auszug zu bestätigen.

Das neue Formular zum Herunterladen und Ausfüllen finden Sie in der Abteilung 'Einwohnermeldeamt' unseres  Formularservices.

 

Mit einer SEPA-Lastschrift können Sie schnell und bequem Ihre Gebühren an die Stadt Munderkingen entrichten.

SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen

Das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat schicken Sie bitte per Post an folgende Adresse:

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Postfach 1262

89597 Munderkingen

Stadtwappen Munderkingen

An die regional tätigen Breitbandanbieter

Breitbandausbau in den Städten und Gemeinden der VV
Munderkingen, Balzheim, Dietenheim, Illerrieden, Hüttisheim, Illerkirchberg,
Schnürpflingen, Staig, Berghülen, Blaubeuren, Merklingen, Beimerstetten, Dornstadt und Westerstetten

weiterlesen

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

 Nähere Informationen enthält die beigefügte Pressemitteilung

VHS Munderkingen

Logo VHS Alb-Donau


Näheres zu den Kursen und zur Anmeldung erfahren Sie auf der vhs-g Homepage, in den ausgelegten vhs-g –Programmflyern oder

wenden Sie sich an  

Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Wappen der Stadt Munderkingen - Landesfarben der Ukraine

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Die Hilfsbereitschaft für Flüchtlinge ist auch in Munderkingen sehr groß. Es haben sich bereits viele Personen
und Institutionen gemeldet, die Wohnraum für die Geflüchteten zur Verfügung stellen.

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Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Abschaffung des Kinderreisepasses

Andreas Wagner, zuletzt wohnhaft gemeldet Vorstadtstraße 10 - derzeitiger Aufenthalt unbekannt - ist ein Schreiben des Ordnungsams zuzustellen.

weiterlesen

Hier können Sie sich den Kalender herunterladen und ausdrucken:

Abfallkalender für 2024

Abfallkalender für 2025

Weitere Informationen zur neuen Abfallsatzung finden Sie bei den Gebühren und Entgelten im unteren Abschnitt.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

zur 11. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz.
Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug oder Auszug zu bestätigen.

Das neue Formular zum Herunterladen und Ausfüllen finden Sie in der Abteilung 'Einwohnermeldeamt' unseres  Formularservices.

 

Mit einer SEPA-Lastschrift können Sie schnell und bequem Ihre Gebühren an die Stadt Munderkingen entrichten.

SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen

Das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat schicken Sie bitte per Post an folgende Adresse:

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Postfach 1262

89597 Munderkingen

Stadtwappen Munderkingen

An die regional tätigen Breitbandanbieter

Breitbandausbau in den Städten und Gemeinden der VV
Munderkingen, Balzheim, Dietenheim, Illerrieden, Hüttisheim, Illerkirchberg,
Schnürpflingen, Staig, Berghülen, Blaubeuren, Merklingen, Beimerstetten, Dornstadt und Westerstetten

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Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

 Nähere Informationen enthält die beigefügte Pressemitteilung

Mediathek Munderkingen

Südansicht Munderkingen

Historischer Stadtrundweg

25 Sehenswürdigkeiten gibt es im neuen Historischen Stadtrundweg zu entdecken. Neben der Karte von der Innenstadt Munderkingens enthält der Flyer zahlreiche Hinweise zu den einzelnen historischen Bauten und Sehenswürdigkeiten unserer Stadt.

zur Broschüre 'Historischer Stadtrundweg'

Munderkinger Märkte

Munderkinger Markttag

Das Jahr über, immer am letzten Freitag eines Monat, finden unsere Monatsmärkte statt.
Der Wochenmarkt empfängt Sie freitags ab 7:00 Uhr auf dem neu gestalteten Marktplatz.

Kalender und Märkte auf einen Blick

Spielplatzkonzeption der Stadt Munderkingen

Wappen 12 12 der Stadt Munderkingen

Liebe Munderkinger Kinder, liebe Eltern,

die Spielplätze in Munderkingen sollen verschönert und erneuert werden.
Die aktuelle Spielplatzsituation und die statistischen Kinderbevölkerungszahlen konnten durch die Spielplatzkonzeption vom Oktober 2021 zusammengetragen werden (Interessierte können diese auf der Homepage der Stadt Munderkingen einsehen).

Spielplatzkonzeption der Stadt Munderkingen

Um den tatsächlichen Bedarf und die Interessen unserer Kinder und Jugendlichen zu ermitteln, haben wir gemeinschaftlich diese Umfrage erarbeitet.

Umfragebogen

Landratsamt

Logo des Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Wichtige Information zum Thema Gartenabfall-Verbrennung!

Obwohl immer noch gängige Praxis bei vielen Gartenbesitzern, dürfen Gartenabfälle nicht mehr verbrannt werden.

Die Verbrennung von Gartenabfall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € geahndet werden. 

Denn:
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen Abfälle, dazu gehören auch Gartenabfälle, vorrangig verwertet werden. Das bedeutet für Gartenabfälle, dass diese einer Kompostierung oder Vergärung zugeführt werden müssen. Das kann entweder durch Eigenkompostierung, Anlieferung bei dem gemeindlichen Grüngutplatz oder einer Kompostierungsanlage des Landkreises erfolgen.

Die Verbrennung von Gartenabfall stellt dagegen eine Abfallbeseitigung dar und ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, z.B. bei einem mit Feuerbrand befallenen Obstbaum oder auch bei sehr schwer zugänglichem Gelände.

In Baden-Württemberg ist zwar die „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ vom 30.04.1974 noch in Kraft. Darin ist geregelt, dass im Außenbereich Grünabfälle von landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzten Grundstücken verbrannt werden dürfen, wenn diese nicht in den Boden eingearbeitet werden können.

Da aber das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Bundesrecht) über Landesrecht steht, findet diese Verordnung keine Anwendung mehr.

Haben Sie dazu noch Fragen? Die Abfallberatung des Alb-Donau-Kreis hilft Ihnen gerne weiter. Telefon 0731 185-1525.

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