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Formularservice

Hier können Sie Dienstleistungen der Verwaltung am PC nutzen. Die Übertragung der Anfrage erfolgt dabei über einen Sicherheitsserver.

Die Antwort des Rathauses erhalten Sie dann per Post.

Für manche Dienstleistungen brauchen Sie daher die Behörde nicht mehr aufzusuchen.

Einfache Melderegister-Auskunft

Jede Person, die in Munderkingen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. 

Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
 -   Vor- und Familienname
 -   Anschrift
 -   Doktorgrad

Hier finden Sie aktuelle Formulare die von Ihrem Rathaus verwendet werden. Die PDF - Onlineformulare können ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden. Verwenden Sie hierzu die Schaltflächen am Ende des Formulars.

Zum Ausfüllen verwenden Sie einfach die normalen Tastaturfunktionen. Einige Formularfelder können mit Pulldown - Menüs ausgefüllt werden, bei manchen ist eine Popup-Hilfe vorhanden.
Beachten Sie auch die Erklärungen am Ende einiger Formulare.

Zur Anzeige und zum Drucken folgender Formulare benötigen Sie die kostenlose Acrobat Reader Software.

Standesamt

Einwohnermeldeamt

 

Wohnungsgeberbestätigung

Bitte berücksichtigen Sie, dass seit dem 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz gilt.
Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug oder Auszug zu bestätigen.
 
Sie können das Formular durch einen Klick auf den untenstehenden Button zum Ausfüllen herunterladen.

Gewerberecht

Wohngeld

Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger stellen viele Formulare, die für den Rentenantrag benötigt werden, online zur Verfügung. Sie können direkt am Bildschirm ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Ganz gleich für welche Rentenart:

  •   Altersrente
  •   Erziehungsrente
  •   Hinterbliebenenrente
  •   Waisenrente
  •   Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres     

Rentenformulare:  Deutsche Rentenversicherung

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