Die Stadt Munderkingen erhebt folgende Steuern:
Grundsteuer gültig ab 01.01.2020: | |
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Grundsteuer A: |
350 v.H. |
Grundsteuer B: |
400 v.H. |
Gewerbesteuer: |
340 v.H. |
Informationen zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung: Infos zum Gewerbe
Hundesteuer: gültig ab 01.07.20 | |
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1. Hund |
96,00 € jährlich |
jeder weitere Hund |
192,00 € jährlich |
Hund mit Hundeführerschein |
72,00 € jährlich |
Gefährlicher Hund |
480,00 € jährlich |
Wassergebühren
Wasserzins | ||
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Wasserzins ab 01.07.20: |
2,80 €/m³ zzgl. gesetzl. MwSt | |
Abwassergebühr ab 01.01.2018: |
Schmutzwasser 1,70 €/m³ |
Wasserzins und Abwassergebühr werden vom Gebäudeeigentümer erhoben.
>Der Wasserzählerstand kann auch per Selbstablesung erfasst und online mitgeteilt werden: Wasserzählerstand online
Mit einer SEPA-Lastschrift können Sie schnell und bequem Ihre Gebühren an die Stadt Munderkingen entrichten.
SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen
Das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat schicken Sie bitte per Post an folgende Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen
Postfach 1262
89597 Munderkingen
Satzungen
Verwaltungsgebühren - Satzung
Verwaltungsgebühren - Gebührenverzeichnis
Aktuelle Müllgebühren:
- Abfallwirtschaftssatzung Stand 01.01.2020
- Infos zu "Gelber Sack" - die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem oben genannten Abfallkalender.
- Infos zur "Blaue Tonne" - die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem oben genannten Abfallkalender.
- Abfall ABC
- Entsorgung von defekten Energiesparlampen
- Problemstoffsammlung - Informationen
Recyclinghof:
Hinweise zu den Öffnungszeiten und Ausgabezettel für die Recycling-Berechtigungskarte erhalten Sie aus unserer Info-Broschüre: Recyclinghof-Info
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Müller (Tel. 07393 598-110 oder Email: )
Wichtiger Hinweis zum Recyclinghof, bitte zuerst lesen: Vorankündigung
Recyclinghof (in der Emerkinger Straße)
Mit Einführung des Gelben Sacks werden sämtliche Umverpackungen, Becher und dergleichen über dieses Holsystem entsorgt. Auf dem Recyclinghof stehen hierfür keine Container zur Verfügung. Hier können nur Papier, Karton, kleine Mengen Bauschutt, Elektrokleingeräte, Glas und Dosen kostenlos abgegeben werden. Grüngut kann kostenlos abgegeben werden.
Wichtige Information zum Thema Gartenabfall-Verbrennung!
Obwohl immer noch gängige Praxis bei vielen Gartenbesitzern, dürfen Gartenabfälle nicht mehr verbrannt werden.
Die Verbrennung von Gartenabfall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € geahndet werden.
Denn:
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen Abfälle, dazu gehören auch Gartenabfälle, vorrangig verwertet werden. Das bedeutet für Gartenabfälle, dass diese einer Kompostierung oder Vergärung zugeführt werden müssen. Das kann entweder durch Eigenkompostierung, Anlieferung bei dem gemeindlichen Grüngutplatz oder einer Kompostierungsanlage des Landkreises erfolgen.
Die Verbrennung von Gartenabfall stellt dagegen eine Abfallbeseitigung dar und ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, z.B. bei einem mit Feuerbrand befallenen Obstbaum oder auch bei sehr schwer zugänglichem Gelände.
In Baden-Württemberg ist zwar die „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ vom 30.04.1974 noch in Kraft. Darin ist geregelt, dass im Außenbereich Grünabfälle von landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzten Grundstücken verbrannt werden dürfen, wenn diese nicht in den Boden eingearbeitet werden können.
Da aber das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Bundesrecht) über Landesrecht steht, findet diese Verordnung keine Anwendung mehr.
Haben Sie dazu noch Fragen? Die Abfallberatung des Alb-Donau-Kreis hilft Ihnen gerne weiter. Telefon 0731 185-1525.
Die wichtigsten Bestimmungen aus dieser Verordnung:
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
§ 6 Lärm durch Tiere
§ 13 Gefahren durch Tiere
§ 14 Verunreinigungen durch Hunde
Die genauen Bestimmungen können der Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung entnommen werden.
- Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung
- Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
- Satzung für Jahr- und Wochenmärkte
- Neufassung der Altstadtsatzung
- Jagdgenossenschaftssatzung
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
- Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Munderkingen