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Pressemitteilung:

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Alb-Donau-Kreis fragt ab sofort den Bedarf für die Restmüll- und Biotonnen bei den Haushalten ab

„Wenn der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Alb-Donau-Kreises zum 1. Januar 2023 die Abfallentsorgung von den Kommunen übernimmt, stellen wir allen Haushalten, Gewerbebetrieben und Einrichtungen neue Restmüll- und Bioabfalltonnen zur Verfügung. Dabei setzen wir auf moderne digitale Lösungen: Die Tonnen sind mit einem einheitlichen Chip-System ausgestattet – so werden beim Restmüll nur die tatsächlichen Leerungen erfasst. Ab Anfang März 2022 werden die Bürgerinnen und Bürger angeschrieben, damit sie ihre Bedarfe rechtzeitig äußern können. Die Rückmeldung kann dann ganz unkompliziert über ein Online-Kundenkonto auf der Homepage der Abfallwirtschaft oder wie bisher auf dem Postweg erfolgen“, sagt Landrat Heiner Scheffold.

Alle Haushalte, Unternehmen und sonstige Einrichtungen im Alb-Donau-Kreis werden zwischen Anfang März und Ende April vom Abfallwirtschaftsbetrieb Alb-Donau-Kreis angeschrieben. In dem Schreiben sind einerseits Informationen zum neuen Abfallsystem ab 2023 enthalten, außerdem liegt auch das Bestellformular für die neuen Restmüll- und Bioabfalltonnen bei. Alternativ zum Postweg kann die Rückmeldung über ein Online-Kundenkonto auf der Internetseite www.aw-adk.de erfolgen, die persönlichen Zugangsdaten sind in dem Schreiben aufgeführt. Die Rückmeldefrist beträgt vier Wochen.

Verschiedene Wahlmöglichkeiten für die Tonnengröße

Für den Restmüll stehen Tonnen mit 40, 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter zur Auswahl. Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus einer Jahresgebühr in Abhängigkeit von der Tonnengröße und der Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen. Sechs Mindestleerungen sind vorgeschrieben, um der illegalen Entsorgung des Mülls vorzubeugen. Die Restmülltonne kann 14-tägig zur Leerung bereitgestellt werden. Für Mehrmengen können gegen Gebühr Abfallsäcke eingesetzt werden.  Auf Antrag können Behältergemeinschaften gebildet werden.

Der Landkreis ist rechtlich verpflichtet, Bioabfälle flächendeckend getrennt zu erfassen. Deshalb wird ab 2023 die Biotonne im Alb-Donau-Kreis eingeführt. Die Abfälle aus Küche und Garten werden damit klimafreundlich verwertet. Für die Biotonne stehen folgende Größen zur Wahl: 60, 120 oder 240 Liter. Die Biotonne wird 14-tägig geleert. Je nach Tonnengröße werden moderate Jahresgebühren erhoben, unabhängig von der Anzahl der Leerungen. Wer selbst im Garten kompostiert, kann einen Antrag auf die Befreiung von der Biotonnen-Pflicht stellen. Auch bei der Biotonne sind Behältergemeinschaften möglich. Durch die Wahl einer ausreichenden Tonnengröße lassen sich beim Restmüll Gebühren sparen, wenn dadurch weniger Leerungen anfallen.

Alte Tonnen werden auf Wunsch kostenfrei abgeholt

Außerdem haben die neuen Tonnen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen Räder und entsprechen der derzeit geltenden DIN-Norm. Die bisher genutzten Abfallbehälter werden ab Januar 2023 nicht mehr geleert, werden aber – auf Wunsch – vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenfrei abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Weitere Informationen zum Tonnenwechsel gibt es online auf www.aw-adk.de.

„Die Biotonne ist gerade für Haushalte ohne Garten eine gute Lösung, denn so landet weniger Müll in der Restmülltonne – das spart Gebühren und wird umweltfreundlich verwertet. Da der Preis sehr moderat ist, kann die Biotonne auch ergänzend zur Eigenkompostierung genutzt werden. Dort dürfen auch Abfälle entsorgt werden, die man nicht kompostieren sollte – wie beispielsweise Essenreste, Knochen und Schalen von gespritzten Zitrusfrüchten. Zusätzlich wird aus dem Bioabfall in einer Biogasanlage Strom und Wärme erzeugt. Das spart mehrere hundert Tonnen CO2 und trägt zum Klimaschutz bei“, sagt Landrat Heiner Scheffold.

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