Bekanntmachungen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Stadt Munderkingen hat die zugelassenen Bewerber zur persönlichen Vorstellung in die Donauhalle eingeladen. Hierzu möchte ich Sie, liebe Munderkingerinnen und Munderkinger, herzlich am
Samstag, 13. Mai 2023
um 19:00 Uhr
in die Donauhalle
einladen.
Folgender Ablauf ist vom Gemeinderat am 15.12.2022 beschlossen worden:
- Moderation durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Herrn Bürgermeister Dr. Michael Lohner
- Reihenfolge der Vorstellung der Bewerber entsprechend dem Eingang der Bewerbungen:
1. Herr Hafiz Kavgaci
2. Herr Moritz Heinzmann
3. Herr Thomas Schelkle
- Die Redezeit wird auf 15 Minuten festgesetzt.
- Die Bewerber dürfen während der Vorstellung der anderen Kandidaten nicht in der Donauhalle anwesend sein.
- Nach einer kurzen Pause findet eine Diskussion in der Weise statt, dass Fragen an die jetzt gemeinsam anwesenden Bewerber gestellt werden können, und zwar entweder Fragen an einen einzelnen Bewerber oder an alle Bewerber zusammen. Bei der Diskussion soll bei Fragen, die an alle Bewerber gestellt werden, in der Reihenfolge der Beantwortung jeweils abgewechselt werden.
Die Kandidatenvorstellung wird, für alle Interessierten, die an diesem Abend nicht vor Ort sein können, online über Youtube gestreamt. Den Link dazu finden Sie ab Freitag den 12.05.2023 auf der Homepage der Stadt Munderkingen, www.munderkingen.de, unter dem Button „Livestream Kandidatenvorstellung“.
Ihr
Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
Vereinbarung
zwischen
dem Alb-Donau-Kreis, vertreten durch Herrn Landrat Heiner Scheffold
und
der Stadt / Gemeinde Munderkingen,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Michael Lohner
nach § 6 Abs. 5 Satz 2 LKreiWiG.
§ 1 Bisherige Aufgabenübertragung
- Durch Vereinbarung vom 01.03.1996/06.12.1995, die mit Verlängerungs-vereinbarung aus dem Jahr 2010 und zuletzt mit Verlängerungsvereinbarung vom 29.10.2018/13.11.2018 bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe des Einsammelns von Abfällen gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.
- Durch Vereinbarung vom 14.02.2005/02.02.2005 hat der Alb-Donau-Kreis der Stadt / der Gemeinde die Aufgabe der Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAbfG a.F. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.
§ 2 Beendigung der Aufgabenübertragung
Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die Aufgabenübertragungen nach § 1 zum 31.12.2022 enden.
§ 3 Bekanntmachung
Die Stadt / die Gemeinde verpflichtet sich, die vorliegende Vereinbarung nach den für sie geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.
Ulm, den 5. Juli 2021 Munderkingen, den 13.07.2021
gez. gez.
Heiner Scheffold Dr. Michael Lohner
Landrat Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Mühlstraße West“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 10.11.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Mühlstraße West“ wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 10.11.2022 die nachfolgende Veränderungssperre beschlossen:
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Brunnenberg – 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 21.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenberg – 3. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Satzungen BPlan-Brunnenberg 3. Änderung
.
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Algershofer Weg“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Algershofer Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung erneut öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch):
öffentliche Bekanntmachung
Lageplan
Satzung
Begründung
Stadt Munderkingen
Alb-Donau-Kreis
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemein-derat am 28.01.2021 folgende Satzung beschlossen:
1. Satzung vom 28.01.2021 zur Änderung der Hauptsatzung vom 29.03.2000
Stadt Munderkingen
Alb-Donau-Kreis
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 28.01.2021 folgende Satzung beschlossen
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Munderkingen vom 28.01.2021
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
Erhöhung der Wassergebühr 8 8 zum 01.07.2020
Die Stadt Munderkingen wird zum 01.07.2020 die Wassergebühr 8 8 erhöhen.
Da die Stadt bei der Wasserversorgungsgebühr einen jährlichen Abrechnungsrhythmus hat und die Wasseruhren deshalb zum 01.07.2020 nicht bei allen Anschlussnehmern abgelesen werden, wird der Wasserverbrauch zu 6/12 auf die ersten sechs Monate und zu 6/12 auf die restlichen sechs Monate gesplittet und entsprechend abgerechnet.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Algershofer Weg“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Algershofer Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) erneut öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 17. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung“ gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
öffentliche Bekanntmachung
Satzung über den Bebauungsplan „Brunnenberg – 2. Änderung“ und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Brunnenberg – 2. Änderung“
Lageplan
Lageplan (Luftbild)
Einstellung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 18. September 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das am 19.07.2018 eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Brunnenberg – 2. Änderung“ einzustellen und aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Brunnenberg – 2. Änderung“ neu aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Link zum BPlan Brunnenberg - 2. Änderung Aufstellungsbeschluss
Aufstellung des Bebauungsplanes 3 mit örtlichen Bauvorschriften „Donautalbahn“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4.
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat am 06.06.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Donautalbahn“ in Munderkingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Link zur Aufstellung des Bebauungsplanes 3 mit örtlichen Bauvorschriften „Donautalbahn“
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Donautalbahn“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 06.06.2019 eingeleiteten Bebauungsplanver-fahrens „Donautalbahn“ wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 06.06.2019 die nachfolgende Veränderungssperre beschlossen:
„Wir fördern kommunale Investitionen“ - Energetische Sanierung der MSR-Technik und Optimierung bzw. Erneuerung der Lüftung, Warmwasserbereitung und Heizungsregelung in der Sporthalle Munderkingen
Die energetische Sanierung der Sporthalle erfolgte durch die komplette Erneuerung der MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regeltechnik), sowie der Optimierung bzw. Erneuerung der Anlagen in den Bereichen Lüftung, Warmwasserbereitung und Heizungsregelung.
Die Maßnahmen sorgen für einen wesentlich geringeren Wärmeverlust und reduzierten Energieverbrauch, womit die Kommune umweltfreundlicher wirtschaften kann.
Bezuschusst wird die energetische Sanierung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes von der Bundesregierung durch die Kampagne „Wir fördern kommunale Investitionen“.