Aktuelles zum Corona Virus

Ab Mittwoch, 31. März 2021 gelten wieder verschärfte Bestimmungen
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat heute (29. März 2021) rechtswirksam festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis stabil über dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner liegt.
Diese Einschätzung basiert auf den vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerten für den Alb-Donau-Kreis, die seit dem vergangenen Freitag in Folge über der Marke von 100 liegen. Am gestrigen Sonntag lag der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte 7-Tage-Inzidenzwert bei 127,9.
Damit werden die seit dem 24. März 2021 geltenden Öffnungsschritte für das Kreisgebiet wieder zurückgenommen. Dies gilt ab kommendem Mittwoch, 31. März 2021, 0 Uhr.
Die Corona-Verordnung des Landes gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor. Die Feststellung der Überschreitung der 100 / 100.000 - Inzidenz durch das Gesundheitsamt erfolgt heute (Montag, 29. März 2021) durch öffentliche Bekanntmachung auf der Webseite des Landratsamts.
Änderungen zum 01. März 2021
Ab 24. März 2021 gelten im Alb-Donau-Kreis wieder Lockerungen
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am 23. März 2021 rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis seit 5 Tagen wieder stabil unter dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner liegt.
Damit werden zahlreiche, seit dem 17. März für das Kreisgebiet zurückgenommenen Öffnungsschritte wieder gelten – und zwar ab Mittwoch, 24. März 2021, 0 Uhr.
Die Presseerklärung des Alb-Donau-Kreises finden Sie hier… (Link zur PDF)
Änderungen zum 01. März 2021
Ab 01. März sind folgende Dienstleistungen unter bestimmten Hygieneauflagen wieder zulässig:
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 8. März 2021
Hier finden Sie einen Überblick über alle Regelungen gültig ab 08.03.2021
Hier gelangen Sie zum Stufenplan für weitere Öffnungsschritte
Änderungen zum 01. März 2021
Ab 01. März sind folgende Dienstleistungen unter bestimmten Hygieneauflagen wieder zulässig:
- Friseurdienstleistungen
- der Verkauf von Pflanzen bzw. gartenbaulichen Erzeugnissen
- praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung
Nähere Infos zu diesen Änderungen finden Sie hier:
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg
Einen Kurzüberblick über alle ab 01. März gültigen Regelungen finden Sie hier:
Coronamassnahmen ab 01. 03. 2021
Änderungen zum 25. Februar 2021
Hier erfahren Sie mehr zu diesen geänderten Verordnungen:
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
Erlass Testpflicht Hochinzidenzgebiete v. 17.02.2021
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zur Regelung von Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung
Änderungen zum 15. Februar 2021 bzw. 18. Februar 2021
Im Nachgang zur Bund-Länder-Konferenz vom 10.02.2021 hat das Land Baden-Württemberg zum 15. Februar 2021 und zum 18. Februar 2021 weitere Änderungen bei den Corona-Regelungen erlassen.
Diese betreffen folgende Einzelverordnungen:
- Corona-Verordnung des Landes
- Corona-Verordnung Studienbetrieb
- Verordnungen des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Alle Änderungen zum 15. Februar 2021 bzw. 18.02.2021 finden Sie hier:
Aktuelle Änderungen der Corona Verordnungen
Änderungen zum 11. Januar 2021
Im Nachgang zur Bund-Länder-Konferenz vom 05.01.2021 hat das Land Baden-Württemberg zum 11. Januar 2021 weitere Verschärfungen bei den Corona-Regelungen erlassen.
Diese betreffen folgende Einzelverordnungen:
- Corona-Verordnung des Landes
- Corona-Verordnung Einreise/Quarantäne
- Corona-Verordnung Absonderung
- Corona-Verordnung Studienbetrieb
Alle Änderungen zum 11. Januar 2021 finden Sie hier:
Aktuelle Änderungen der Corona Verordnungen
Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in folgenden Fällen selbständig und unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben müssen:
- wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind,
- wenn Sie auf Ihr Testergebnis warten (gilt nur für Personen, die aufgrund von Symptomen getestet wurden),
- wenn ein Haushaltsangehöriger Ihnen mitteilt, dass er positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde,
- wenn die zuständige Behörde Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie eine Kontaktperson der Kategorie I sind,
- wenn die Schulleitung oder die zuständige Behörde Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie eine Kontaktperson der Kategorie „Cluster-Schüler“ sind.
Hierzu erfolgt keine offizielle Aufforderung zur Absonderung.
In den oben genannten Fällen müssen Sie sich eigenständig aufgrund der CoronaVO Absonderung absondern.
Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember 2020
Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern:
Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember
Übersicht aller aktuellen Corona-Verordnungen
Die einzelnen Corona-Verordnungen der verschiedensten Bereiche können Sie unter folgender Seite abrufen:
Weitergehende Links zum Thema Corona
Infos zum Corona-Virus im Alb-Donau-Kreis
Unter nachfolgendem Link finden Sie das Dash-Board des Alb-Donau-Kreises mit den jeweils aktuellen Infektionszahlen:
Die Covid-19 Situation im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm
Land Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
https://km-bw.de/Coronavirus
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/
Robert Koch-Institut:
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
COVID-19-Dashboard
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4